Vergütungsstreitigkeiten von Krankenhäusern
In unserem spezialisierten Rechtsbereich der Vergütungsstreitigkeiten bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung für Krankenhäuser. Unsere Erfahrung erstreckt sich auf die gesamte Bandbreite der Vergütungsstreitigkeiten, von der Abrechnung vollstationärer Leistungen mittels DRG-Fallpauschalen bis hin zu teilstationären, vor- und nachstationären sowie ambulanten Behandlungen, einschließlich ambulanter Operationen (AOP-Leistungen) und ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (ASV-Leistungen). Auch zu Fragen wie Off-Label-Use und Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) können wir unsere Expertise einbringen. Wir verstehen die Komplexität der Vergütungsstrukturen im Gesundheitswesen und setzen unser tiefgreifendes Wissen ein, um die Interessen unserer Mandanten effektiv zu vertreten.
Spezialisierte Beratungs- und Vertretungsbereiche umfassen:
- MD-Prüfungen nach § 275c SGB V:
Wir kennen die Bedeutung einer korrekten Abrechnungspraxis und vertreten Sie nachgelagert zu MD-Prüfungen gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen vor Sozialgerichten und Zivilgerichten bundesweit, um die Bezahlung der geleisteten medizinischen Leistungen zu sichern. Diese Prüfungen sind zentral für die Vergütung und erfordern eine genaue Auseinandersetzung mit den detaillierten medizinischen und rechtlichen Aspekten. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne, wenn die Krankenkassen eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275c SGB V unterlassen. - Alternative Vergütung zu vollstationären Fallpauschalen
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu alternativen/ambulanten Behandlungsformen wie Ermächtigungen (§§ 116, 116a SGB V), Ambulanzen (§§ 117, 118, 118a, 119 SGB V), vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115a SGB V, ambulante Operationen nach § 115b SGB V, Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V (spezielle sektorengleiche Vergütung), stationsäquivalente psychiatrische Behandlung nach § 115d SGB V, tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V sowie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V. - MD-Strukturprüfungen nach § 275d SGB V:
Wir bieten gezielte Beratung und Vertretung in den MD-Strukturprüfungen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen medizinischen und administrativen Standards sicherzustellen. Diese Prüfungen können entscheidend für die Abrechnungsfähigkeit der Vergütungsansprüche sein; unser Ziel ist es, Ihre Rechte auf eine faire und gerechte Vergütung zu wahren. - Qualitätskontrollen des G-BA nach § 275a SGB V und Mindestmengenregelungen:
Unser Team unterstützt Sie bei der Navigation durch die komplexen Qualitätskontrollen und Mindestmengenregelungen. Diese sind oft mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden, unsere Aufgabe ist es, Ihre Einrichtung vor ungerechtfertigten Einbußen zu schützen. - Anwendung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und Landesverträge:
Die korrekte Anwendung der Prüfverfahrensvereinbarungen und der spezifischen Landesverträge ist entscheidend für die Abrechnung von Krankenhausleistungen. Wir bieten Expertise in der Interpretation dieser komplexen Verträge und helfen Ihnen, Ihre Vergütungsansprüche effektiv durchzusetzen.
Unser Ansatz ist proaktiv und strategisch ausgerichtet. Wir engagieren uns nicht nur für die rechtliche Vertretung unserer Mandanten, sondern streben auch danach, präventive Lösungen zu entwickeln, die langfristige Sicherheit und Stabilität in der Vergütungspraxis gewährleisten. Unsere Kanzlei steht Ihnen als starker Partner zur Seite, um die Herausforderungen im Bereich der Krankenhausvergütung zu meistern und Ihre finanziellen und rechtlichen Interessen zu schützen.
Hoher Spezialisierungsgrad – Jahrzehntelange Erfahrung
Auf diesem Gebiet verfügen wir über eine herausragende Expertise. Seit der Einführung der DRG-Fallpauschalen vor mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Krankenhausträger in Vergütungsstreitigkeiten. Diese Expertise setzen wir zum Vorteil unserer Mandanten ein. Die Beratung erfolgt durch mehr als 20 hochspezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Derzeit beraten und vertreten wir bundesweit rund 400 Krankenhäuser und deren Träger. In der Regel beraten wir im Rahmen langjähriger Dauermandate.