• Medizinrecht

Medizinrecht bei Bregenhorn-Wendland & Partner in Bochum und Magdeburg

Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland ist vielschichtig und verzweigt reglementiert. Im Rahmen der Rechtsanwendung rund um das Gesundheitswesen stößt man aufgrund der Komplexität immer wieder auf juristische Probleme. Diese Materie hat durch zahlreiche Reformen und veränderte Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Dabei beschränkt sich das Medizinrecht nicht nur auf die rechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten und die damit verbundene zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Vielmehr erstreckt sich das Medizinrecht auch auf das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie das Berufsrecht der Heilberufe. Daneben umfasst dieses Rechtsgebiet auch das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht, das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht. Da diese Bereiche einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweisen, spricht man auch vom Medizinrecht im weiteren Sinne oder vom Gesundheitsrecht.

Die Schwerpunkte unserer Anwälte und der Kanzlei mit Standorten in Bochum und Magdeburg liegen im Krankenhausrecht und im Recht der Heilberufe, mit bundesweitem Mandantenstamm von Akut- und Rehakliniken, von der spezialisierten Fachklinik bis zur Universitätsklinik, von der einzelnen Heilmittelerbringerpraxis bis zur großen ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft.

Das Krankenhausrecht als Teil des Medizinrechts

Das Krankenhausrecht ist gesetzlich nicht definiert. Es weist Bezüge zum Verwaltungs- und Sozialrecht aber auch zum Zivil- und Strafrecht auf. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind dabei das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), die Landeskrankenhausgesetze wie auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes (KHG), das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und die Fallpauschalenvereinbarung. Das Krankenhausrecht erstreckt sich insbesondere auf die Gebiete:

  • Krankenhausplanung
  • Krankenhausfinanzierung und -versorgung
  • Krankenhaushaftung
  • Kostenträgerstreitigkeiten
  • Wettbewerbsrechtliche Fragen des Krankenhauswesens
  • Recht des Krankenhauspersonalwesens
  • In- und Outsourcing

Der Fokus unserer Anwälte liegt auf der Beratung von Institutionen in öffentlich-rechtlicher, privater sowie freigemeinnütziger (meist kirchlicher) Trägerschaft. Darüber hinaus stehen wir auch ermächtigten Ärzten und Vertragsärzten bei.

Insbesondere im Bereich der Abrechnungsstreitigkeiten stehen wir Ihnen in Bochum, Magdeburg und bundesweit gern unterstützend zur Seite, wenn es darum geht, Forderungen gegenüber Kostenträgern im Falle der Leistungsverweigerung oder der Kürzung von Leistungen durchzusetzen.

Als Anwälte im Medizinrecht beraten wir Sie zu folgenden Teilgebieten des Krankenhausrechts:

  • Abrechnungsstreitigkeiten mit Kostenträgern
  • AOP-Vertrag
  • Entgeltvereinbarungen
  • Feststellungsbescheide
  • Fördermittelrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Institutsambulanzen
  • In- und Outsourcing
  • Integrierte Versorgung
  • Kooperationsverträge
  • Konsiliararztverträge
  • Krankenhausapothekenrecht
  • MDK-Prüfungen
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Notfallambulanzen
  • Off-Label-Use
  • Planungsrecht
  • Poliklinikverträge
  • Schiedsstellenverfahren
  • Stellvertretervereinbarungen
  • Strukturprüfungen
  • Vergaberecht
  • Vertragsrecht
  • Vor- und nachstationäre Versorgung
  • Wahlleistungsvereinbarung
  • Werberecht

Das Recht der Heilberufe als Teil des Medizinrechts

Das Recht der Heilberufe umfasst den Berufszugang und die Berufsausübung. Unter den Begriff der Heilberufe fallen diejenigen Berufe, die sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzen. Dabei geht es um die Arbeit am und mit dem Patienten.

Zu den Heilberufen zählen insbesondere der Beruf des Arztes, des Zahnarztes, des Psychotherapeuten, des Tierarztes und des Apothekers. Da für die Zulassung zu diesen Berufen eine Approbation erforderlich ist, spricht man auch von akademischen Heilberufen. Demgegenüber stehen diejenigen Heilberufe, zu deren Ausübung keine Bestallung erforderlich ist, wie beispielsweise der des Heilpraktikers.

  • Abrechnungsstreitigkeiten
  • Approbationsrecht
  • Ärztekammerrecht
  • Direktverträge
  • Disziplinarverfahren
  • Ermächtigungsverfahren
  • Gesellschaftsrecht
  • Haftungsrecht
  • Heil- und Hilfsmittelerbringerrecht
  • Honorarverteilungsstreitigkeiten (HVM)
  • Konsiliararztverträge
  • Notfalldienst
  • Plausibilitätsprüfverfahren
  • Praxiskaufverträge/Praxisgründungsverträge
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Werberecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sachlich-rechnerische Richtigstellungen
  • Zulassungsverfahren
  • Zweigpraxen/Filialen

In unserer standortübergreifenden Rechtsanwaltskanzlei in Bochum, Magdeburg und bundesweit übernehmen Fachanwälte für Medizinrecht Ihr Mandat und stehen Ihnen mit jahrelanger Praxiserfahrung sowie einer sicheren Beurteilung der rechtlichen Zusammenhänge zur Seite. Wir behalten aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung stets im Blick, sodass Sie sich auf eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen verlassen können.

Wir freuen uns, Sie zu einer individuellen Beratung vor Ort begrüßen zu dürfen.

© – BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER Rechtsanwälte mbB
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