Porträt von Rechtsanwalt Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Standort Magdeburg.Porträt von Rechtsanwalt Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Standort Magdeburg.

Rechtsanwalt Thomas Wernitz

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT

Leiter des Standorts Magdeburg

CURRICULUM VITAE

Geboren in Herten


Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum / 1. Staatsexamen


Referendariat im OLG-Bezirk Hamm / 2. Staatsexamen


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht


Einjährige Fortbildung im Bereich „Gesundheitsmanagement“ beim mibeg Institut in Köln


Referent für Rechts- und Vertragsangelegenheiten bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.


Mitglied des Fachanwaltsausschusses Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt

SONSTIGES

Referent zahlreicher Vorträge zu den Themen „Abrechnung von Krankenhausleistungen und MDK-Prüfverfahren“, „Ärztliche und pflegerische Dokumentation“, „Jura-Medizin-Controlling“

AKTUELLE BEITRÄGE

Vertragsärztliche Verordnung (Einweisung) ist keine Voraussetzung für die Abrechnung einer erforderlichen stationären/teilstationären Behandlung

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