Zielgruppe
Mitarbeiter/Innen des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings und des Patientenmanagements, Kodierfachkräfte, Jurist/Innen
Seminarprogramm
Strukturen und Prozesse der klinischen Kodierung und des MDK-Managements sowie aktuelle
Kodierprobleme sind das tägliche Brot der Arbeit im Medizincontrolling eines Krankenhauses. Insbesondere aufgrund der Kodierprobleme, der unzulänglichen Prüfverfahrensvereinbarung und der bisherigen diffusen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nehmen Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen deutlich zu. In vielen Fällen kommt es zu sozialgerichtlichen Verfahren, bei denen regelhaft medizinische Einschätzungen einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Zudem überschüttet der Gesetzgeber die Akteure mit ständig neuen Gesetzesvorhaben, die in der Praxis umgesetzt werden müssen. Das Zusammenspiel von medizinischem Know-how, medizinökonomischer Sachkenntnis und juristischem Hintergrundwissen rückt damit immer mehr in den Vordergrund. Thematisiert werden auch die möglichen Auswirkungen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) und des MDK-Reformgesetzes. Vorgestellt werden auch BSG-Entscheidungen des 1. Senats in seiner „neuen“ Besetzung.
Das Jahr 2020 stand und steht auch und gerade im Gesundheitssystem wesentlich unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Aus der resultierenden und zum Teil nicht praxisgerechten Gesetzgebung folgen weitere Probleme, von denen nicht wenige weit über das aktuelle Jahr hinaus relevant bleiben werden. Die möglichen Auswirkungen auf die stationäre Abrechnung und die kommenden Entgeltverhandlungen sind unter anderem am Nachmittag das Thema der Veranstaltung.
Die Referenten, ein Mediziner und ein Fachanwalt für Medizinrecht, sind seit Jahrzehnten im Gesundheitswesen insbesondere beratend für Akutkrankenhäuser tätig. In dieser Kombination werden Sie erfahren, welche Optionen zur Struktur- und Prozessoptimierung im Medizincontrolling bestehen und welche Möglichkeiten der Abrechnung von Krankenhausleistungen das DRG-System aus medizinischer Sicht bietet, welche letztlich dann auch aus juristischer Sicht der krankenhausrechtlichen Rechtsprechung standhalten.
09.30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung
09.30 Uhr: BSG-Rechtsprechung im Wandel? Besprechung ausgewählter Entscheidungen aus 2019 und 2020
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr: „BSG-Rechtsprechung“ und MDK-Reformgesetz – Mögliche Auswirkungen
Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
12.00 Uhr: Mittagspause
13.00 Uhr: Corona und kein Ende?
Aktuelle Situation und mögliche Auswirkungen der Pandemie-Gesetzgebung auf Abrechnung und Budgetverhandlungen
14.30 Uhr: Kaffeepause
15.00 Uhr: Beatmung und Sepsis – Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien 2020
- Was klar ist und was nicht – kritische Betrachtung der neuen Situation
- Auswirkungen und voraussichtliche Folgen der Änderungen für die Kliniken
Beatmungsmedizin – Ausblick für ein hochteures Gebiet der Medizin
Andreas Wenke / PD. Dr. med. Dominik Franz
Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbR, Münster
16.30 Uhr: Ende der Veranstaltung
Referenten:
- Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
- Andreas Wenke /PD. Dr. med. Dominik Franz
Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbR, Münster
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 400,00 zzgl. MwSt. erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne telefonisch zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum