Rechtsupdate am 05.11.2024

Aufwandspauschalen für Krankenhäuser und Aufschlagszahlungen für Krankenkassen –
Richtiger Umgang mit den beiden Zankäpfeln des DRG-Systems nach Abrechnungsprüfungen der Medizinischen Dienste

Haben Sie sich in Ihrer täglichen Arbeit im administrativen Bereich eines Krankenhauses bereits folgenden Fragestellungen gegenüber gesehen?

  • Kann ich eine Aufwandpauschale ggü. einer Krankenkasse durchsetzen?
    • Hat das Krankenhaus Veranlassung zur einer MD-Prüfung gegeben?
    • Entsteht der Anspruch auf die Aufwandspauschale auch bei erfolgreichem gerichtlichen Verfahren oder Erörterungsverfahren?
    • Wie viele Aufwandspauschalen kann ich bei einer geprüften Fallzusammenführung berechnen?
  • Muss ich eine Aufschlagszahlung an die Krankenkasse zahlen?
    • Entsteht ein Anspruch auf die Aufschlagszahlung bei Vergleich im Erörterungsverfahren?
    • Muss ich bei teilstationären Behandlungsfällen eine Aufschlagszahlung an die Krankenkasse leisten?
    • Wie ist die korrekte Berechnungsmethode für die Aufschlagszahlungen?

Sollten Sie sich mit diesen und ähnlichen Fragstellungen zu Aufwandspauschalen und Aufschlagszahlungen bereits einmal beschäftigt haben müssen, ist unser zweites, rein digitales Rechtsupdate, die richtige Veranstaltung um Ihr Wissen zu vertiefen und zu aktualisieren.

Zielgruppe

Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses

Referent

Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL.M.

Unser 2. Rechtsupdate wird den Themenkomplex der Abrechenbarkeit von Aufwandspauschalen nach § 275c Abs.1 SGB V nach erfolgreichem Prüfverfahren durch die Medizinischen Dienste sowie den Umgang mit Ablehnungen der gesetzlichen Kostenträger in allen bekannten Fallkonstellationen ebenso zum Gegenstand haben wie jenen der Geltendmachung von Aufschlagszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen gem. § 275c Abs. 2, 3 SGB V nach Bemängelungen der Abrechnungen durch die Medizinischen Dienste.

Aufwandspauschalen und Aufschlagszahlungen sind als Zankäpfel des DRG-Systems nach Abrechnungsprüfungen der Medizinischen Dienste regelmäßig Gegenstand nicht nur der instanzgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Krankenhausträgern und gesetzlichen Krankenkassen, sondern es existieren diesbezüglich zwichenzeitlich viele bundessozialgerichtliche Entscheidungen.

Auf Basis dieser vom Bundessozialgericht zu den unterschiedlichen Fallkonstellationen eingezogenen Leitplanken werden wir mit Ihnen die wesentlichen Fallkonstellationen zu Aufwandspauschalen und Aufschlagszahlungen besprechen und diskutieren. Aktuelle Entwicklungen in der sozialgerichtlichen Instanzrechtsprechung werden wir für Sie umfassend beleuchten.

Wir vermitteln Ihnen mit der Veranstaltung den aktuellen Stand beider Themenkomplexe und werden anhand konkreter Praxisbeispiele die jeweiligen Ansprüche nach Grund und Höhe darstellen, damit Sie für die tägliche Bearbeitung auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung sind.

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich.

Teilnahmebedingungen

Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.

Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den u.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum