Rechtsupdate am 23.06.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Krankenhaus –
Honorarärzte, Verfügbarkeit am Patienten innerhalb von 30 Minuten im Rahmen von Rufdiensten und weitere arbeitsrechtliche Brennpunkte

 

In dieser Veranstaltung werden wir uns intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung zu zentralen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Krankenhausbetrieb befassen.

Die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung betreffen unmittelbar die Organisation des ärztlichen Dienstes sowie die Vertragsgestaltung mit Honorarärzten und angestellten Ärzten. Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer sehen sich zunehmend mit komplexen Abgrenzungsfragen – etwa zur Scheinselbstständigkeit, zur Arbeitszeitgestaltung und zur Vergütung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten – konfrontiert, die für einen rechtssicheren Betrieb von erheblicher Bedeutung sind.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung praxisnah aufbereiten und mit Ihnen erörtern. Wir gehen dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:

  • Aktuelle Rechtsprechung zum Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus (Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/abhängige Beschäftigung, sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, Haftungsfragen) unter besonderer Berücksichtigung des BSG Urteils vom 13.11.2025 (B 12 BA 4/23 R)
  • Rechtliche Anforderungen an Rufdienste, insbesondere die Verfügbarkeit am Patienten innerhalb von 30 Minuten unter Berücksichtigung des Urteils des LAG Niedersachsen vom 17.12.2025 (8 SLa 502/25) und dessen Auswirkungen auf die Einordnung als Arbeitszeit oder Ruhezeit sowie der Erfüllung von OPS-Strukturmermalen
  • Weitere aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung mit Bezug auf den Krankenhausbetrieb

Anhand der Rechtsprechung werden wir mit Ihnen erarbeiten, wie Sie Ihre Einrichtung rechtssicher durch diese dynamische Rechtslage navigieren und typische Fallstricke vermeiden können.

Zielgruppe

Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen

Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Veranstaltungsbeginn in diesem Sinne ist bei der vorliegenden Seminarreihe für alle Veranstaltungstage der 21.04.2026.

Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum