Zielgruppe
Mitarbeiter/Innen des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings und des Patientenmanagements, Kodierfachkräfte, Jurist/Innen
Seminarprogramm
Die Anforderungen an das Medizincontrolling in Krankenhäusern wachsen stetig: Kodierung, MD-Management und komplexe Dokumentationsfragen prägen den Alltag – und das vor dem Hintergrund sich permanent verändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen. Neben den operativen Herausforderungen nehmen auch strategische Fragestellungen weiter zu, etwa zur Ausrichtung von Leistungsspektren oder zur Planungssicherheit angesichts rechtlich unscharfer Vorgaben.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Jahr gleich mehrere Themen: Die zu erwartende erhebliche Ausweitung der Hybrid-DRGs, die Einführung der Leistungsgruppen mit in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestalteten Planungen, sowie die damit verbundenen LOPs-Prüfung stellen Krankenhäuser vor neue strukturelle,prozessuale und immer auch personelle Herausforderungen. Diese Themen greifen tief in bestehende Abläufe ein – und verlangen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus medizinischer, ökonomischer und juristischer Expertise.
Vorgestellt werden in diesem Seminar die neuen BSG-Entscheidungen des 1. Senats, sowie bereits bekannte Aspekte und künftige Auswirkungen der sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
In mehreren Entscheidungen befasste sich der 1. Senat mit den Fristen der Prüfverfahrensvereinbarung (§ 7 Abs. 2 und Abs. 5 sowie § 8 PrüfvV). Anders als in der Vergangenheit urteilte das BSG hier nicht nur zu Lasten der Leistungserbringer. Entsprechendes gilt für die Entscheidungen zu den Vergütungsansprüchen bei Verstößen gegen GBA-Richtlinien. Hier konnte sich das Gericht erfreulicherweise dazu durchringen, den restriktiven Auffassungen der Kostenträger eine Absage zu erteilen.
Höchst interessant für Gegenwart und Zukunft sind die Regelungen der Richtlinie zur Prüfung der Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (kurz: LOPS-RL). Diesbezüglich soll den Fragen nachgegangen werden, welche Anforderungen es bei der Leistungserbringung durch Kooperationen gibt und was bei der erstmaligen Leistungserbringung zu berücksichtigen sein wird.
Die Hybrid-DRGs stellen seit ihrer Einführung im Jahr 2024 einen Paradigmenwechsel in der Vergütung dar. Für das Jahr 2025 ist sehen wir bereits eine deutliche Ausweitung der Leistungsbereiche, begleitet von differenzierten Kontextfaktoren. Diese Änderungen zeigen erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnung vieler Leistungen. Dabei wird die Balance zwischen Reformwillen und Praxistauglichkeit oftmals nicht gehalten. Auch der Blick ins Jahr 2026 zeigt bereits jetzt zum Teil dramatische Auswirkungen für viele neu aufgenommene Leistungsbereiche. Die Erweiterung der für die Hybrid-DRGs relevanten Verweildauern oder auch die Kalkulation relevanter Sachkosten bieten erhebliche Risiken hier für viele Krankenhäuser.
Auch die seit Jahren diskutierte Krankenhausreform steht aktuell weiterhin unter dem Stern der Unsicherheit. Während die Leistungsgruppen gesetzlich Gestalt angenommen haben und auch ein entsprechender Grouper existiert, bleibt die Realität in den Bundesländern fragmentiert: Zeitpläne, Anforderungen und technische Umsetzung unterscheiden sich teils erheblich. Ob und wie das geplante Vorhaltemodell funktionieren kann, ist ebenso offen wie die Frage, ob die Reform wirklich mehr Transparenz und Steuerung bringt – oder doch eher neue Unsicherheiten. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand, ordnen die politischen Entwicklungen ein und diskutieren mögliche Handlungsansätze für Kliniken, die nicht nur reagieren, sondern aktiv gestalten wollen.
09.30 Uhr Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung
„Neue BSG-Rechtsprechung“ zu diversen Themen, u.a. zu GBA-Richtlinien, Fristen der PrüfvV
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Fortsetzung der Veranstaltung
Rechtsfragen zur LOPS-RL und zu Hybrid-DRG‘s
Referent: Eric Gröger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
12.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Hybrid-DRG‘s – es bleibt spannend
- Hybrid-DRGs – Neuerungen 2025
- Erweiterung der Leistungsbereiche
- Differenzierung der Kontextfaktoren – erhebliche Auswirkungen auf die Praxis
- Gut gemeint oder gut gemacht? – Der Fauxpas für die Gastroenterologie
- Entwicklung für das Jahr 2026
- Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss – Auftrag an InEK und
InBA - Neue Leistungsbereiche – Hochrisikobereich Kardiologie
- Verweildauerausweitung – die Diskussion um die uGVD war gestern
- Sachkosten und Kalkulation – es bleibt spannend.
- Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss – Auftrag an InEK und
14.30 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Gesundheitsreform – wie könnte es weitergehen?
- Die Krankenhausreform – Reform der Reform?
- Leistungsgruppen und Leistungsgruppengrouper
- Fahrplan der Reform – verlässlich wie die Deutsche Bahn
- Vorhaltefinanzierung – großer Wurf oder Mogelpackung?
Referent: Andreas Wenke, Franz + Wenke GmbH, Münster
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 300,00 zzgl. MwSt. erhoben. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne telefonisch zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Die genauen Anmeldedaten bekommen Sie wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum