KOOPERATION ZWISCHEN KRANKENHÄUSERN UND NIEDERGELASSENEN ÄRZTEN
BUCHUNGSCODE – BWP07
ZIELGRUPPE
- Geschäftsführer
- Verwaltungsdirektoren
- Mitarbeiter der Stabsstelle
(Recht / Kooperationen / Unternehmensstrategie)
SCHULUNGSINHALT
Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten stellt Krankenhäuser vor wachsende juristische Herausforderungen. Seit der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.2014 (Az. III ZR 85/14) ist die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch externe Ärzte stark eingeschränkt. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten hat die Situation weiter verschärft (Urteil vom 04.06.2019 – B 12 R 20/18 R). Das Bundessozialgericht urteilt regelmäßig, dass Honorarärzte im Krankenhaus als abhängig Beschäftigte gelten, was zu erheblichen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.
Auch bei der Kooperation mit Berufsausübungsgemeinschaften ist Vorsicht geboten, um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren (Urteil vom 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 R). Diese Schulung beleuchtet die juristischen Fallstricke und zeigt praxisnahe Lösungen auf, um die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten rechtssicher zu gestalten. Wir analysieren die aktuelle Rechtsprechung und erörtern alternative Vertragsmodelle.
BUCHEN
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KURZÜBERBLICK
- Aktuelle BSG-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten und bei Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten
- Mögliche Vertragsgestaltungen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
- Kooperatives Chefarztmodell, Teilzeitanstellungsvertrag und weitere Alternativen
- Auswirkungen auf die Gestaltung der Wahlleistungsvereinbarung
