Doppeltes Rechtsupdate am 23.09. + 18.11.2025
Begründungspflichten (MBEG) am 23.09.2025
Dieses Rechtsupdate wird den Themenkomplex der (vermeintlichen) Begründungspflichten im Rahmen des Datenträgeraustausches nach § 301 SGB V und deren etwaiger Erfüllungsnotwendgkeit umfassen.
Die unter den sog. „MBEG“-Anforderungen der Kostenträger bekannte Thematik hat in den letzten Jahren insbesondere durch die für die Krankenkassen bestehende beschränkte Prüfquote von Krankenhaus-abrechnungen, das bundesgesetzliche Aufrechnungsverbot sowie des fünftägigen, bundesgesetzlichen Zahlunsgziels für Krankenhäuser zwecks deren Liquiditätssicherung erheblich an Bedeutung und Fallzahl gewonnen.
Auf Basis der vom Bundessozialgericht zu diesem Themenkomplex eingezogenen Leitplanken sowie höchstaktuell in erheblicher Vielzahl ergangener sozialgerichtlicher Instanzenrechtsprechung werden wir mit Ihnen die wesentlich zu beachtenden Grundsätze zu Begründungspflichten und deren Rechtsfolgen ebenso besprechen wie die sich daran anschließenden Rechtsschutzmöglichkeiten.
Wir vermitteln Ihnen mit der Veranstaltung den höchstaktuellen Stand der alleine in unserer Kanzlei in vierstelliger Anzahl anhängigen Klageverfahren gegen große und dahingehend bundesweit agierende gesetzliche Krankenkassen als zuständigen Kostenträgern anhand konkreter Praxisbeispiele, damit Sie für die tägliche Bearbeitung auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung sind.
Rechtssicherer Umgang im Erörterungsverfahren am 18.11.2025
Dieses Rechtsupdate wird den Themenkomplex des Erörterungsverfahrens umfassen.
Das zwischenzeitlich seit mehreren Jahren etablierte Erörterungsverfahren zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Nachgang zu Krankenhaus-abrechnungen nicht bestätigenden Gutachten des jeweiligen Medizinischen Dienstes und als sozialgerichtliche Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klageerhebung bietet zwischenzeitlich hinreichend Anlass zu sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen der Krankenhausvergütung.
Auf Basis der vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen, jener durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als maßgeblich erachteten Rechtsgrundsätze sowie höchstaktuell in erheblicher Vielzahl geführter sozialgerichtlicher Instanzverfahren werden wir mit Ihnen die wesentlich zu beachtenden Grundsätze für eine rechtswirksame Durchführung von Erörterungsverfahren ebenso besprechen wie die sich in der Folge ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten und -ausschlüsse.
Wir vermitteln Ihnen mit der Veranstaltung den aktuellen Stand der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der juristischen Literatur anhand konkreter Praxisbeispiele, damit Sie für die tägliche Bearbeitung und Durchführung von Erörterungsverfahren auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung sind.
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.
Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum