Doppeltes Rechtsupdate am 21.+ 28.04.2026
Kostensicherung bei Patienten mit problematischem Versicherungsstatus, insbesondere
- Pflichtversicherung (21.04.2026) und
- Nothilfe (28.04.2026)
In dieser Veranstaltung werden wir uns intensiv mit dem Thema der Kostensicherung bei Patienten mit problematischem Versicherungsstatus befassen, insbesondere im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung (am 21.04.2026) und der Nothilfe (am 28.04.2026).
Die Thematik der Kostensicherung im Bereich der Gesundheitsversorgung bleibt nach wie vor relevant, da immer mehr Patienten mit unklaren oder problematischen Versicherungsverhältnissen auf eine medizinische Versorgung angewiesen sind. Hierbei sind Krankenhäuser und Leistungserbringer regelmäßig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert, die es zu klären gilt, um einen rechtssicheren Umgang mit den unterschiedlichen Kostenträgern zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen zu den relevanten Versicherungs- und Abrechnungsoptionen eingehend erläutern. Wir gehen dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Die rechtlichen Anforderungen und Fallstricke bei der obligatorischen Anschlussversicherung und der Auffangpflichtversicherung
- Besondere Regelungen und Herausforderungen im Rahmen der Nothilfe und der Abrechnung mit dem Sozialamt
- Die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und höchstrichterliche Urteile, die für Ihre Praxis von Bedeutung sind.
Anhand von praxisnahen Beispielen werden wir mit Ihnen erarbeiten, wie Sie Ihre Einrichtung rechtssicher durch diesen oft unübersichtlichen Bereich navigieren können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch zu diesem wichtigen Thema.
Sie können die Seminare einzeln, oder auch zusammen buchen.
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer und Termin wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer je Termin. Bei Buchung beider Veranstaltungen ermäßigt sich die Gebühr je Termin auf 90,00 € zzgl. Umsatzsteuer, für Mandanten mit Rechtsberatervertrag auf 70,00 € zzgl. Umsatzsteuer je Termin. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien.
Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Veranstaltungsbeginn in diesem Sinne ist bei der vorliegenden Seminarreihe für alle Veranstaltungstage der 21.04.2026.
Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum
