Rechtsupdate am 27.01.2026
Wahlleistungsrecht: Wesentliche Änderungen durch die aktuelle Rechtsprechung des Jahres 2025
In diesem Webinar werden wir uns ausführlich mit den zentralen Gerichtsentscheidungen des vergangenen Jahres beschäftigen und ihre Auswirkungen auf die Praxis analysieren. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2025. Das Urteil zur Gestaltung von Wahlarztlisten, Vertretungsregelungen und dem Liquidationsrecht bringt klare Vorgaben für Krankenhäuser und stellt heraus, wann wahlärztliche Leistungen rechtmäßig abgerechnet werden können. Darüber hinaus behandeln wir das Urteil zur sogenannten „Wunscharzt“-Vereinbarung, das neue Maßstäbe für die persönliche Leistungspflicht des Wahlarztes setzt und unzulässige Regelungskonzepte deutlich macht.
Ergänzend wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.09.2025 beleuchtet, das neue Anforderungen an Wahlleistungsvereinbarungen für Einzel- und Zweibettzimmer definiert. Dabei wird insbesondere die Frage diskutiert, wie transparent und konkret die Angaben zu Zimmerkategorien und deren Merkmalen sein müssen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Das Webinar gibt Ihnen praxisnahe Einblicke in die aktuelle Rechtsprechung und zeigt auf, welche Konsequenzen diese Urteile auf die Gestaltung und Umsetzung von Wahlleistungsvereinbarungen haben können.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2025 zu analysieren und die Bedeutung dieser Entwicklungen für Ihre tägliche Arbeit im Gesundheitswesen zu diskutieren.
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.
Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum
