12. BOCHUMER SYMPOSIUM ZUM KRANKENHAUSRECHT
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
Seminarprogramm
09.30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer
Moderation: Prof. Dr. jur. Stefan Huster
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
09.45 Uhr: Das Krankenhausrecht im bundesstaatlichen Kompetenzgeflecht - ein Blick auf die Krankenhausreform (KHVVG/KHAG) und aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Triage II, Mindestmengen und Personalausstattung)
Referent: Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr: Die Umsetzung des KHAG in der LOPS-Richtlinie des MD Bund
Referentin: Ass. jur. Trixi Vierock
Juristin der Stabsstelle Richtlinienkoordination
Medizinischer Dienst Bund
12.00 Uhr: Mittagspause
12.45 Uhr: Meisterstück oder Baustelle? Eine Zwischenbilanz zur Krankenhausreform aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Referent: Frank Reinermann
Referatsleiter Krankenhausvergütung des GKV-Spitzenverbandes
13.45 Uhr: Aktuelle Rechtsprobleme aus der anwaltlichen Praxis – insb. Aufrechnungs- und Rechnungskorrekturverbot, Aufschlagszahlung, Begründungspflichten (MBEG) Strukturmerkmalsprüfungen – Erstmalige Leistungserbringung von Komplexbehandlungscodes, u.a.
Referent: Dr. Jens-Hendrik Hörmann, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB
14.45 Uhr: Kaffeepause
15.00 Uhr: Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Krankenhausvergütungsstreitigkeiten aus dem Jahr 2025
Referentin: Dr. Claudia Matthäus
Richterin des 1. Senats am Bundessozialgericht
16.00 Uhr: Abschlussdiskussion
16.15 Uhr: Verabschiedung der Teilnehmer / Beginn der Stadionführung
Teilnahmegebühr
Je Präsenz-Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 490,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.
Je Online-Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 400,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.
Nach Anmeldung wird eine Rechnung als Anmeldebestätigung erteilt.
Teilnahmebedingungen
Die schriftliche Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bis 7 Tage vor Verananstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stephanie Unger als Ansprechpartnerin gerne telefonisch zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum
