Rechtsupdate am 29.09.2026

Privatpatienten, Selbstzahler und KlinikCard – Vergütung sichern, Forderungsausfälle vermeiden

 

Offene Forderungen gegenüber Privatpatienten, Streitigkeiten mit privaten Krankenversicherungen und Fehler im KlinikCard-Verfahren führen in Krankenhäusern regelmäßig zu vermeidbaren Erlösausfällen. Häufig werden die Ursachen hierfür bereits bei der Patientenaufnahme oder der Rechnungsstellung gelegt. Werden die rechtlichen Anforderungen nicht beachtet, kann die Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche erheblich erschwert werden.

In dieser Veranstaltung werden wir uns intensiv mit den rechtlichen und praktischen Herausforderungen der Abrechnung gegenüber Privatpatienten, Selbstzahlern und privaten Krankenversicherungen befassen.

Während sich Krankenhäuser im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig auf etablierte Abrechnungs- und Durchsetzungsmechanismen stützen können, bestehen bei der Abrechnung gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern zahlreiche Besonderheiten und Fallstricke. Besondere praktische Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen des § 8 Abs. 9 KHEntgG zu. Darüber hinaus zeigen sich in der täglichen Beratungspraxis immer wieder Herausforderungen im Zusammenhang mit Direktabrechnungsverfahren gegenüber privaten Krankenversicherungen sowie bei der Nutzung des KlinikCard-Verfahrens.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und praktische Handlungsempfehlungen zur Sicherung von Vergütungsansprüchen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern praxisnah aufbereiten und mit Ihnen erörtern. Die Teilnehmer erhalten konkrete Empfehlungen für die Aufnahme-, Abrechnung- und Forderungsmanagementprozesse, um typische Fehlerquellen frühzeitig zu vermeiden und Erlöse nachhaltig zu sichern.

Wir gehen dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:

  • Voraussetzungen und Grenzen der Abrechnung gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern unter besonderer Berücksichtigung des § 8 Abs. 9 KHEntgG
  • Rechtssichere Gestaltung der Patientenaufnahme zur Vermeidung späterer Einwendungen gegen die Vergütungspflicht
  • Direktabrechnung gegenüber privaten Krankenversicherungen – rechtliche Rahmenbedingungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzögerungen oder Leistungsverweigerungen
  • Das KlinikCard-Verfahren in der Praxis – Voraussetzungen, typische Fehlerquellen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Forderungsausfällen
  • Organisatorische Maßnahmen zur Sicherung von Zahlungsansprüchen, insbesondere durch eine frühzeitige und strategische Rechnungsstellung sowie ein effektives Forderungsmanagement

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele aus der Beratung von Krankenhäusern werden wir mit Ihnen erarbeiten, wie Sie die Abrechnung gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlenden rechtssicher gestalten, Vergütungsansprüche effektiv durchsetzen und Forderungsausfälle vermeiden können.

Zielgruppe

Geschäftsführende, Kaufmännische Direktoren, Mitarbeitende im Patientenmanagement, Medizincontrolling, Erlösmanagement, Forderungsmanagement sowie weitere mit der Privatabrechnung befasste Mitarbeitende von Krankenhäusern

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer je Termin. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien.

Teilnahmebedingungen

Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Veranstaltungsbeginn in diesem Sinne ist bei der vorliegenden Seminarreihe für alle Veranstaltungstage der 21.04.2026.

Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum