KOOPERATIONEN ZWISCHEN KRANKENHÄUSERN, ÄRZTEN, HEIL- UND HILFSMITTELERBRINGERN UND APOTHEKEN
BUCHUNGSCODE – BWP06
ZIELGRUPPE
- Geschäftsführer
- Krankenhaus- und Verwaltungsdirektoren
- Leitende Ärzte
SCHULUNGSINHALT
Im hochregulierten Gesundheitsmarkt birgt die Zusammenarbeit mit den sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen erhebliche rechtliche Risiken. Wieweit darf die Zuweiserbindung gehen? Die Grenze zwischen Geschäftstüchtigkeit und unerlaubtem Wettbewerb ist hier fließend. Anhand aktueller Rechtsprechung soll die derzeitige Rechtslage dargestellt werden.
BUCHEN
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KURZÜBERBLICK
- Aktuelles zum Honorararzt: Abrechenbarkeit, Sozialversicherungsstatus
- Neue Rechtsprechung zum Belegarzt
- Rechtssichere Kooperationen von Krankenhäusern mit externen Leistungserbringern
- Zuweisung gegen Entgelt – erlaubte Kooperation oder unlauterer Wettbewerb
- Unzulässige Zuweiservergütungen und „Kick-backs“
- Rabatte, Sachzuwendungen, Fortbildungsangebote
- Gestellung von Personal oder Geräten in Praxen/Kliniken
- Hilfsmittelerbringer und Krankenhaus, insbesondere § 128 SGB V
