MedizinRECHT meets MedizinCONTROLLING – Online

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, den geplanten Kurzzeitpauschalen und der schrittweisen Umsetzung der Krankenhausreform verändern sich die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser. Für Medizincontroller gilt es, diese Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und ihre Auswirkungen auf Erlössicherung, Dokumentation und Krankenhaussteuerung zu bewerten.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung stehen die praktischen Konsequenzen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Änderungen bei den MD-Prüfungen, neue Finanzierungsmechanismen und die Einführung der Kurzzeitpauschalen verändern die stationäre Vergütung und stellen Krankenhäuser vor neue Herausforderungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Hybrid-DRGs. Nach den ersten Erfahrungen mit dem System stehen nicht mehr die gesetzlichen Grundlagen, sondern die Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung im Vordergrund. Die Erfahrungen aus zahlreichen aktuellen Beratungsprojekten zeigen typische Muster bei der Abgrenzung von Hybrid-DRGs, der Bedeutung von Kontextfaktoren und weiteren Ausschlusskriterien sowie den daraus resultierenden Anforderungen an Dokumentation, Kodierung und Erlössicherung.

Der juristische Teil der Veranstaltung widmet sich der aktuellen krankenhausrechtlichen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen die jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die rechtliche Einordnung der Prüfung von Hybrid-DRG-Fällen sowie ausgewählte Rechtsfragen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Darunter werden unter anderem die geänderten Prüfquoten, die Fallzusammenführung, Zweitmeinungsverfahren, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die erweiterten Prüfaufträge des Medizinischen Dienstes behandelt.

Die Veranstaltung verbindet erneut die juristische und die medizinökonomische Perspektive und vermittelt einen praxisnahen Überblick über aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf den Krankenhausalltag.

Die Veranstaltung richtet sich an Medizincontroller, Krankenhausleitungen und Führungskräfte, die aktuelle gesetzliche Entwicklungen, Rechtsprechung und praktische Erfahrungen für ihre tägliche Arbeit einordnen und bewerten möchten.

  • 09.30 Uhr

    Clock Clock

    Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung

    Referent: Jan Twachtmann, LL. M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Bochum

    Aktuelle Rechtsprechung mit Schwerpunkt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit einem Ausblick auf die aktuell beim Bundessozialgericht anhängigen Rechtsfragen

  • Kaffeepause

    10.30 Uhr

  • 11.00 Uhr

    Clock Clock

    Fortsetzung der Veranstaltung

    • Rechtliche Bewertung der Prüfung bei Hybrid DRGs nach § 115e Abs. 3 Satz 4 SGB V als Prüfung sui generis oder unter (analoger) Anwendung der PrüvV?
    • Ausgewählte Rechtsfragen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
      • Zeitliche Anwendungsbereiche
        • der geänderten Prüfquoten
        • der geänderten Aufschlagszahlung
        • der geänderten Aufwandspauschale
      • Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Mindestkriterium aller Leistungsgruppen
      • Änderung der Fallzusammenführung
      • Obligatorische Zweitmeinungsverfahren
      • Änderungen bei der Erbringung von Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs)
      • Prüfauftragserweiterung durch den Medizinischen Dienst
  • Mittagspause

    12.00 Uhr

  • 13.00 Uhr

    Clock Clock

    Fortsetzung der Veranstaltung

    Referent: Andreas Wenke, Franz + Wenke GmbH, Münster

    GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – mehr als nur ein Spargesetz

    • Vom Referentenentwurf zum Gesetz – was wurde umgesetzt?
    • Prüfquoten und Fallzusammenführungen – was können wir erwarten?
    • Konsequenzen für Medizincontrolling und Krankenhaussteuerung
    • Totgesagte leben länger – die Bedeutung einer korrekten Kodierung

    Kurzzeitpauschalen – der dritte Versorgungsbereich?

    • Gesetzliche Zielsetzung und aktueller Umsetzungsstand
    • Abgrenzung zu DRG, Hybrid-DRG und AOP
    • Offene Fragen der Systematik und Vergütung
    • Perspektiven für Krankenhäuser und Medizincontrolling
  • Kaffeepause

    14.30 Uhr

  • 15.00 Uhr

    Clock Clock

    Fortsetzung der Veranstaltung

    Hybrid-DRGs – aktuelle Entwicklungen und praktische Erfahrungen

    • Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung
    • Kontextfaktoren und weitere Vermeidungsgründe richtig analysieren
    • Dokumentation und Kodierung als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor
    • Erkenntnisse aus klinischen Fallanalysen
    • Neue Prüffelder der Kostenträger – worauf sich Krankenhäuser einstellen müssen
  • Ende der Veranstaltung

    16.30 Uhr

Zielgruppe

Mitarbeiter/Innen des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings und des Patientenmanagements,
Kodierfachkräfte, Jurist/Innen

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 300,00 zzgl. MwSt. erhoben. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne telefonisch zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen

Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner