Zielgruppe
Mitarbeiter/Innen des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings und des Patientenmanagements, Kodierfachkräfte, Jurist/Innen
Seminarprogramm
09.30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung
„Neue BSG-Rechtsprechung“ zu diversen Themen
10.30 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr: Fortführung der Veranstaltung
„Neue BSG-Rechtsprechung“ zu diversen Themen
12.00 Uhr: Mittagspause
13.00 Uhr: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen I
- Ambulantes Operieren
- Vor- und nachstationäre Behandlung
- Fristen und ihre Auswirkungen – es bleibt kompliziert
- Medizinische Versorgungszentren
Aktuelle Vergütungssituation stationär vs. ambulant
Erweiterung ambulanter Leistungserbringung – das IGES-Gutachten
- Kontextfaktoren statt Kategorien
- Aufbau der Kontextfaktoren?
- Sinn oder Unsinn – Probleme der Kontextfaktoren
- Operationalisierbarkeit des Konzeptes auf der Grundlage der ICD-Kodierung?
14.30 Uhr: Kaffeepause
15.00 Uhr: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen II
Wie geht es weiter – Umsetzung durch die Selbstverwaltung
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- Konsens der Selbstverwaltung erforderlich
- Lösungsansätze für 2023
- Vergütungsmodelle – eine zentrale Herausforderung
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Zukunftsmusik Hybrid-DRGs
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- Herausforderung zeitlicher Horizont
- Finanzierungsmodelle – Fehlreize vermeiden
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Was auf die Kliniken zukommt
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- Umsetzung des politischen Willens
- Zukunftsfähige Strukturen und Prozesse gestalten
- Wir sind nicht allein – Netzwerke entwickeln und unterhalten
16.30 Uhr: Verabschiedung der Teilnehmer
- Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
- Andreas Wenke
Franz und Wenke GmbH, Münster
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 300,00 zzgl. MwSt. erhoben. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne telefonisch zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Die genauen Anmeldedaten bekommen Sie wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum