Colloquium MedCo-Schwerpunktthemen

Zielgruppe

Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht

Seminarprogramm

Vorbemerkung:

Die Referenten werden die ersten vier Themenblöcke jeweils abwechselnd sowohl
aus juristischer als auch medizinischer Perspektive beleuchten. Herr Dr. Zaiß wird die medizinischen Grundlagen sowie die Argumentations- und Entscheidungshilfen aus der Sicht des Mediziners darstellen. Herr Rechtsanwalt Twachtmann wird die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Themenbereichen vorstellen, die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie insbesondere die landessozialgerichtliche Rechtsprechung aus Baden-Württemberg. Streitige Problemstellungen werden von beiden Referenten aufgezeigt und diskutiert sowie mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen.

09.30 Uhr             Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung

1.Themenblock:   Akutes Nierenversagen

Das akute Nierenversagen stellt eine der streitigsten Kodierungen im DRG-System dar. Krankenkassen bemängeln die Ansetzung in vielen Fällen unter Verweis auf Rechtsprechung des BSG sowie medizinische Einteilungen. Die stetigen Anpassungen zum akuten Nierenversagen in den jeweiligen Fassungen des ICD-10-GM bedingen eine unterschiedliche Anwendung der Regelungen je nach dem Zeitpunkt des Behandlungsfalls.

10.30 Uhr              Kaffeepause

11.00 Uhr              Fortführung der Veranstaltung

                                2.Themenblock:  Sepsis

Auch die Sepsis bleibt ein erheblicher Streitpunkt im DRG-System, sowohl unter Berücksichtigung der „alten“ wie „neuen“ Sepsisdefinition. Die Kostenträger negieren die Ansetzung mit unterschiedlichen Begründungen, wie etwa der fehlenden Abnahme eines zweiten Blutkulturpärchens, oder ausschließlicher aurikulärer Temperaturmessungen. Höchstaktuell hat sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg zweimalig mit der Sepsiskodierung auseinandergesetzt. Die Entscheidungen werden sowohl medizinisch als auch juristisch beleuchtet.

12.00 Uhr              Mittagspause

13.00 Uhr              Fortführung der Veranstaltung

                               3.Themenblock:  Beatmung

Die Kodierrichtlinie „1001h Maschinelle Beatmung“ stellt eine der umstrittensten Regelungen im DRG-System dar. Sie befindet sich aktuell nicht auf dem Stand der medizinischen Erkenntnisse und führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Abrechnung von Krankenhausleistungen.

Erörtert wird zunächst die Ansetzung beatmungsfreier Intervalle bei nicht-invasiver Beatmung auf Basis jener BSG-Rechtsprechung, welche eine Ansetzung beatmungsfreier Intervalle negiert hat. Im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist nach Zurückverweisung an das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Frage der Gewöhnung an und Entwöhnung von der Beatmung ergangen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dazu höchstaktuell den vom BSG zurückverwiesenen Fall unter Berücksichtigung des o.g. Sachverständigengutachtens nochmals entschieden.

Sodann wird die Ansetzung beatmungsfreier Intervalle bei heimbeatmeten Patienten diskutiert, welche im Rahmen des stationären Aufenthaltes nicht vollständig „auf null“ entwöhnt werden. Auch diese Rechtsfrage ist zwischenzeitlich beim Bundessozialgericht anhängig.

Schlussendlich wird die Beatmung von Neugeborenen mittels HFNC-Beatmung besprochen. Das Bundessozialgericht hat nach erheblicher differierender Instanzenrechtsprechung dazu jüngst geurteilt.

14.30 Uhr              Kaffeepause

15.00 Uhr              Fortführung der Veranstaltung

                               4.Themenblock:  Aktuelle Kodierfragen und -probleme der Teilnehmer nebst Diskussion

Die Referenten besprechen und diskutieren mit den Teilnehmern aktuelle Kodierfragen, welche die Teilnehmer bis zum 31.08.2019 an die E-Mail Adresse senden können.

                              5.Themenblock:  MDK-Reformgesetz

Höchstaktuell liegt der Gesetzentwurf zur MDK-Reform vor, das sog. MDK-Reformgesetz. Betroffen sind insbesondere die geplanten Modifikationen zur Umwandlung von MDK und MDS, des AOP-Kataloges und dessen Fortschreibung, des Aufrechnungsverbotes zulasten der Krankenkassen, der nach Abrechnungsqualität gestaffelten Prüfquotenobergrenze, der Normierung von Strukturmerkmalsprüfungen von OPS-Komplexbehandlungscodes, der grundsätzliche Ausschluss nachträglicher Rechnungskorrekturen, der Umgestaltung des Schlichtungsausschusses Bund sowie der sozialgerichtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung eines fachlichen Austausches mit der Krankenkasse vor Klageerhebung.

Der in wesentlichen Punkten differierende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit verdeutlicht, wie schnelllebig auch dieses Gesetzgebungsverfahren ist und wie kurzfristig sich die Krankenhäuser auf die potentiell zum Jahresbeginn 2020 in Kraft tretenden Regelungen einstellen müssen.

Die geplanten wesentlichen Neuregelungen werden dargestellt und diskutiert sowie erste Handlungsempfehlungen für den Fall des zum 01.01.2020 geplanten Inkrafttretens gegeben. Eine gezielte Auseinandersetzung mit den potentiell eingreifenden Regelungen ist dabei bereits jetzt für eine zukünftige und ordnungsgemäße Fallbearbeitung unerlässlich, um mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar handlungsfähig zu sein.

16.30 Uhr              Ende der Veranstaltung

Referenten:
  • Jan Twachtmann, LL. M., Rechtsanwalt – Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB
  • Dr. med. Albrecht Zaiß, ehem. Leiter der Stabsstelle Medizincontrolling des Universitätsklinikums Freiburg

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 400,00 zzgl. MwSt. erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen

Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum