PRAKTIKERSEMINAR PFLEGERECHT

Seminarprogramm

Sicheres Handeln in der Pflege ist nur möglich, wenn den beteiligten leitenden Pflegekräften und den verantwortlichen ausführenden Pflegekräften die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind. Dies gilt sowohl für Krankenhäuser als auch für stationäre Pflegeeinrichtungen. Es werden daher sowohl die speziellen pflegerechtlichen als auch die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen dargestellt. Anhand einschlägiger Rechtsprechungsbeispiele werden typische Haftungssituationen und ihre rechtliche Behandlung erörtert.

Referent:  Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg

Relevante Aspekte des Themas Haftung in der Pflege sind insbesondere Aufklärung, Einwilligung, Herausgabe von Behandlungsdokumentationen sowie die Führung und die Beweiskraft der Pflegedokumentation. Für die Rechtslage ist sowohl das am 26.02.2013 in Kraft getretene neue Patientenrechtegesetz als auch die Rechtsprechung des BGH und der OLGs maßgeblich. Auch die ältere Rechtsprechung hat weiterhin Bedeutung für Einzelfragen, zumal das Patientenrechtegesetz keinen vollständigen Bruch zur bisherigen Auslegungspraxis darstellt. Daneben werden derzeit umstrittene Haftungsthemen sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen erörtert.

Referent:  Kim Roger Feiertag, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Bochum

Datenschutz ist ein wichtiges Persönlichkeitsrecht in einer durchgängig vernetzten Welt, bei dem Computer die Funktion erfüllen können, Millionen von Daten zu verknüpfen und automatisiert aufzubereiten. Gerade im Krankenhaus – in dem besonders sensible Daten offenliegen – kommt es häufig zu Kollisionen zwischen der Offenbarung von persönlichen Daten und dem Datenschutz / den Persönlichkeitsrechten. Dies kann durch ein Schild an dem Krankenbett / an der Zimmertür passieren, aber auch durch Mitteilungen an Angehörige, öffentliche Stellen oder die Staatsanwaltschaft. Gerade im Zuge der (inzwischen abgeschwächten) Flüchtlingswelle nach Deutschland ergeben sich Schwierigkeiten bei der Sicherung der Behandlungskosten auch im Zuge der Anonymität der Patienten. Auch die Vorlage von ausländischen Ausweispapieren wird oftmals nicht zu einer hinreichenden Aufklärung der Identität führen. Die Hinzuziehung von Polizei, Ordnungsamt oder der Ausländerbehörden greift bereits in den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte ein, denn bereits die Tatsache, dass jemand sich in einem Krankenhaus behandeln lässt oder lassen möchte, kann ein geschütztes Datum darstellen. Dieser Frage sowie anderer potentieller Eingriffe und deren Rechtfertigung wird in dem Vortrag nachgegangen werden.

Referent:  Jan Twachtmann, LL.M., Rechtsanwalt, Bochum

Im Krankenhausalltag sind aufgrund des verzweigten Systems der sozialen Sicherung Grundkenntnisse über die verschiedenen Sozialleistungsträger und Sozialleistungen erforderlich. Im Mittelpunkt des Vortrags steht das Rechtsbeziehungssystem zwischen Sozialleistungsträgern, Sozialleistungsberechtigten und Leistungserbringern. Der Vortrag umfasst die Pflichtversicherung für deutsche Einwohner in der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt am 01.04.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), als auch den sozialhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch des Leistungserbringers als Nothelfer. Im Rahmen Ihrer Darstellung zieht die Referentin Vergleiche zu der medizinischen Versorgung von EU-Bürgern und Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland.

Referentin:  Silke Rumpel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Bochum

Seit einigen Jahren ist – nicht zuletzt aufgrund des Ärztemangels – eine stetige Tendenz zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege festzustellen. Aktuelle Studien und rechtliche Vorgaben dazu werden dargestellt. Ausführlich werden dazu auch die rechtlichen Voraussetzungen und der Umfang der Zulässigkeit einer Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte erörtert. Im Rahmen der vertikalen Arbeitsteilung zwischen dem ärztlichen Personal und dem pflegerischen Personal werden Weisungsfragen und damit zusammenhängende Haftungsprobleme besprochen. Das arbeitsrechtliche Thema der Haftung des Pflegepersonals gegenüber dem Träger der Einrichtung wird nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Grundzügen vorgestellt.

Referentin:  Dr. jur. Lydia Gudera, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bochum

Dargestellt wird hier die wichtige Thematik der ordnungsgemäßen Dokumentation in der Pflege, welcher häufig für die Abrechenbarkeit der erbrachten Behandlungsleistungen, aber auch in Haftungssituationen große Bedeutung zukommt. Die Anforderungen der Rechtsprechung zur Pflegedokumentation werden beleuchtet und entsprechende Handlungsanweisungen gegeben.

Teilnahmegebühr

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 390,00 zzgl. MwSt. erhoben. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von € 290,00 zzgl. MwSt. Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne telefonisch zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen

Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

KANZLEI BOCHUM

Steinring 45a
44789 Bochum