Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung

Zielgruppe

Klinikmitarbeiter der Abteilungen Finanzen, Patientenmanagement, Medizincontrolling und Aufnahme

Thema

Neben den Streitigkeiten mit den Kostenträgern für das Gesundheitswesen im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses bereiten erfahrungsgemäß Abrechnungsfälle ohne Bestehen einer Krankenversicherung für den Patienten in der täglichen Krankenhauspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Dieses Seminar befasst sich ausführlich mit strittigen Abrechnungsfällen, die aus dem Nichtbestehen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für den Patienten oder der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik resultieren.

Der Vortrag stellt die Rechtslage bei besonderen Kostensicherungsfällen dar. Es wird anhand von praktischen Fallbeispielen aus der täglichen Arbeit des Referenten und einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen das bestmögliche Vorgehen in der Praxis aufgezeigt,  beginnend bei der Aufnahme bis endend zur Rechnungslegung und Durchsetzung der Forderung. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Verhaltensvorschläge zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im eigenen Hause, dem Zusammentreffen mit den Leistungsträgern bzw. Patienten und können auf diese Weise verhindern, dass auf Grund der Eigenheiten dieser Abrechnungsfälle Forderungen nicht realisiert werden können.

Kurzüberblick

  • Asylbewerber und sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen
  • Die „Pflichtversicherung“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der GKV und PKV
  • Der Kostenerstattungsanspruch nach § 25 SGB XII
  • JVA-Insassen
  • Grundlagen des Betreuungsverhältnisses
  • EU-Ausländer

Referent

Sven Kohlrusch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Teilnahmebedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, Wegbeschreibung und die Rechnung. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei späteren Absagen wird die gesamte Gebühr fällig. Eine Absage aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung des Referenten) ist möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche ergeben sich nicht.

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