Kooperationen zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Heil- und Hilfsmittelerbringern und Apotheken

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsdirektorium, Klinik- und Vertragsärzte/-ärztinnen, Medizincontroller/-innen, Personalleiter/-innen

Thema

In einem immer wettbewerblicher ausgerichteten Krankenhausmarkt ist es wichtig, dass Krankenhäuser ihr Leistungsspektrum optimieren. Bloßes Mengenwachstum reicht dagegen nicht. So gilt es wirtschaftliche und medizinische Vorteile im Rahmen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern zu suchen. Im hochregulierten Gesundheitsmarkt birgt die Zusammenarbeit jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken. Wie ist damit umzugehen, wenn durch Einsatz von Dritten neue und zusätzliche DRG angefordert und Mindestmengenregelungen umgangen werden? Wieweit darf die Zuweiserbindung gehen? Die Grenze zwischen Geschäftstüchtigkeit und unerlaubtem Wettbewerb ist hier fließend. Anhand aktueller Rechtsprechung soll die derzeitige Rechtslage dargestellt werden.

Kurzüberblick

  • Aktuelles zum Honorararzt: Abrechenbarkeit, Sozialversicherungsstatus
  • Neue Rechtsprechung zum Belegarzt
  • Kooperationen mit Vertragsärzten: Ambulantes Operieren am Krankenhaus, Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, Arztpraxis im Ärztehaus usw.
  • Zuweisung gegen Entgelt – erlaubte Kooperation oder unlauterer Wettbewerb
  • Hilfsmittelerbringer und Krankenhaus: Stand nach der Novelle des § 128 SGB V
  • Krankenhaus und Apotheke - Grenzen der Kooperation
  • Heilmittelerbringer: Synergieeffekte mit dem Krankenhaus nutzbar?

Referent

Stephan Porten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, Wegbeschreibung und die Rechnung. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei späteren Absagen wird die gesamte Gebühr fällig. Eine Absage aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung des Referenten) ist möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche ergeben sich nicht.

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