Kanzlei
Zimmer ♦ Bregenhorn-Wendland
Die Kanzlei Zimmer ♦ Bregenhorn-Wendland verfügt als Sozietät von hochspezialisierten Anwälten über eine ausgewiesene Expertise im Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht unter Einbeziehung von Schnittmengen zum Gesellschafts- und Wettbewerbs- sowie Verwaltungs- und Versicherungsrecht.
Sie treffen in unserer Kanzlei aber nicht nur auf eine große Anzahl qualifizierter Anwälte, die durch den Erwerb entsprechender Fachanwaltstitel Anerkennung gefunden haben, sondern auch auf erfahrene Praktiker. Mehrere Sozien waren vor Eintritt in die Kanzlei in leitenden Positionen der einschlägigen Einrichtungen des Gesundheitswesens – etwa Kliniken und Klinikträgern, Krankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen – oder bei Sozialversicherungsträgern – wie Kranken, Renten- und Unfallversicherungsträgern – tätig.
Im Medizinrecht liegen unsere Schwerpunkte im Krankenhausrecht und im Recht der Heilberufler, mit bundesweitem Mandantenstamm von Akut- und Rehakliniken, von der spezialisierten Fachklinik bis zur Universitätsklinik, von der einzelnen Heilmittelerbringerpraxis bis zur großen ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft.
Im Arbeits- und Sozialrecht beraten und vertreten wir neben unseren Mandanten aus dem Gesundheitswesen auch Privatunternehmen sowie Arbeitnehmer und Versicherte in sämtlichen Rechtsfragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Unser komplettes Leistungsspektrum können Sie den nachfolgenden Seiten entnehmen.