Die Korruptionsfalle im Gesundheitswesen

Zielgruppe

Geschäftsführer, Krankenhaus- und Verwaltungsdirektoren sowie leitende Ärzte

Thema

Die verschwimmenden Grenzen zwischen zulässigem Sponsoring, der Annahme von Drittmitteln und sonstiger Zuwendungen (Weiterbildungsveranstaltungen, Gerätschaften, Spesen etc.) auf der einen und strafrechtlich relevanter Vorteilsannahme und Korruption auf der anderen Seite werden beleuchtet und anhand praxisrelevanter Fallgruppen ausgelotet. Dabei werden praktische Vorgehensweisen zur Korruptionsprävention und Handlungsempfehlungen vermittelt. Schließlich wird der zielführende Umgang mit Ermittlungsbehörden erläutert.

Kurzüberblick

  • Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben des Strafgesetzbuches (StGB), die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf Landesebene und relevante  berufsrechtliche Vorschriften werden in den Grundzügen beleuchtet und zueinander in Bezug gesetzt.
  • Zulässiges und unzulässiges Verhalten werden anhand gängiger Fallgruppen erläutert und Methoden wirksamer Prävention und Absicherung dargestellt.
  • Der besonnene, umsichtige und sichere Umgang mit Ermittlungsbehörden wird aufgezeigt.

Referent

André Bohmeier, Rechtsanwalt

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Teilnahmebedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, Wegbeschreibung und die Rechnung. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei späteren Absagen wird die gesamte Gebühr fällig. Eine Absage aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung des Referenten) ist möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche ergeben sich nicht.

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