3. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht

Das GKV-Versorgungsstärkungs- und Krankenhausstrukturgesetz in der Praxis

Teilnahmebedingungen

Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 440,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Nach Anmeldung wird eine Rechnung als Anmeldebestätigung erteilt.

Die schriftliche Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stephanie Unger als Ansprechpartnerin gerne telefonisch zur Verfügung.

Tel: +49.(0) 234.588 186 12
Fax: +49.(0) 234 588 186 10

SEMINARPROGRAMM

09.30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer

Moderation: Prof. Dr. jur. Stefan Huster
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und
Rechtsphilosophie,  Ruhr-Universität Bochum


09.45 Uhr
Mindestmengenregelungen, GBA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale – Gegenstand der Budgetvereinbarung und/oder der Rechnungsprüfung?

Referentin: Dr. jur. Gitta Butenschön
Rechtsanwältin und Justitiarin der AOK Rheinland/Hamburg, Hamburg


10.30 Uhr Kaffeepause


10.45 Uhr
Mindestmengenregelungen, GBA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale – Gegenstand der Budgetvereinbarung und/oder der Rechnungsprüfung?

Referent: Dr. jur. Andreas Penner
Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER  BREGENHORN-WENDLAND, Düsseldorf


11.30 Uhr
Versorgungsauftrag und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Schiedsstellenverfahren nach § 18a KHG

Referent: Dr. jur. Harald Klein
Rechtsanwalt und Mediator, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D., Vorsitzender der Schiedsstelle nach § 18a KHG in Hessen, Darmstadt

12.15 Uhr Mittagspause


13.15 Uhr
Qualitätszu- oder abschläge in der Budgetvereinbarung gem. § 5 Abs. 3a – c KHEntgG – Was ist zu erwarten?

Referent: Assessor jur. Friedrich R. München
Leiter des Fachbereichs Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen und stellv. Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Leipzig


14.00 Uhr Kaffeepause


14.15 Uhr
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Mindestmengenregelungen und zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus

Referent: Prof. Dr. jur. Ernst Hauck
Richter am Bundessozialgericht (1. Senat), Kassel


15.00 Uhr
Die gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere der §§ 136b und 137c SGB V

Referent: André Bohmeier
Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER  BREGENHORN-WENDLAND, Bochum


15.45 Uhr
Fragen des Auditoriums / Abschlussdiskussion


16.15 Uhr
Verabschiedung der Teilnehmer / Stadionführung