3. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht
Das GKV-Versorgungsstärkungs- und Krankenhausstrukturgesetz in der Praxis
Teilnahmebedingungen
Je Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 440,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Nach Anmeldung wird eine Rechnung als Anmeldebestätigung erteilt.
Die schriftliche Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stephanie Unger als Ansprechpartnerin gerne telefonisch zur Verfügung.
Tel: +49.(0) 234.588 186 12
Fax: +49.(0) 234 588 186 10
SEMINARPROGRAMM
09.30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer
Moderation: Prof. Dr. jur. Stefan Huster
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und
Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
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09.45 Uhr
Mindestmengenregelungen, GBA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale – Gegenstand der Budgetvereinbarung und/oder der Rechnungsprüfung?
Referentin: Dr. jur. Gitta Butenschön
Rechtsanwältin und Justitiarin der AOK Rheinland/Hamburg, Hamburg
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10.30 Uhr Kaffeepause
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10.45 Uhr
Mindestmengenregelungen, GBA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale – Gegenstand der Budgetvereinbarung und/oder der Rechnungsprüfung?
Referent: Dr. jur. Andreas Penner
Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER BREGENHORN-WENDLAND, Düsseldorf
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11.30 Uhr
Versorgungsauftrag und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Schiedsstellenverfahren nach § 18a KHG
Referent: Dr. jur. Harald Klein
Rechtsanwalt und Mediator, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D., Vorsitzender der Schiedsstelle nach § 18a KHG in Hessen, Darmstadt
12.15 Uhr Mittagspause
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13.15 Uhr
Qualitätszu- oder abschläge in der Budgetvereinbarung gem. § 5 Abs. 3a – c KHEntgG – Was ist zu erwarten?
Referent: Assessor jur. Friedrich R. München
Leiter des Fachbereichs Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen und stellv. Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Leipzig
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14.00 Uhr Kaffeepause
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14.15 Uhr
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Mindestmengenregelungen und zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus
Referent: Prof. Dr. jur. Ernst Hauck
Richter am Bundessozialgericht (1. Senat), Kassel
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15.00 Uhr
Die gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere der §§ 136b und 137c SGB V
Referent: André Bohmeier
Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER BREGENHORN-WENDLAND, Bochum
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15.45 Uhr
Fragen des Auditoriums / Abschlussdiskussion
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16.15 Uhr
Verabschiedung der Teilnehmer / Stadionführung