Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser und Krankenhausärzte
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsdirektorium, Klinik- und Vertragsärzte/-ärztinnen, Medizincontroller/-innen, Personalleiter/-innen
Thema
Die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor ist im deutschen Gesundheitssystem nach wie vor trennscharf ausgestaltet. Der Gesetzgeber hat den Krankenhäusern in den letzten Jahren jedoch zunehmend mehr Möglichkeiten eingeräumt, im ambulanten Bereich Leistungen zu erbringen. Hiervon haben die Krankenhäuser bis auf wenige Ausnahmen regen Gebrauch gemacht. Anhand aktueller Rechtsprechung sollen die derzeitigen Entwicklungen der ambulanten Leistungserbringung durch Krankenhäuser aus rechtlicher Sicht dargestellt werden.
Kurzüberblick
- Das geplante Versorgungsgesetz - Inhalt und Auswirkungen der Novelle
- Jüngste Rechtsprechung zu den Krankenhausambulanzen: Notfallambulanz, Ermächtigungsambulanz, Institutsambulanz, Privatambulanz, Hochschulambulanzen, SPZ, PIA usw.
- Ermächtigung von Krankenhausärzten – Neue Rechtsprechung
- Aktuelle Judikatur zu Gründung und Betrieb von MVZ
- Bestimmung eines Krankenhauses zur Erbringung hochspezialisierter Leistungen nach § 116b SGB V – Stand der Rechtsprechung
- Vergütung ambulanter Leistungen nach EBM und GOÄ – ausgewählte Einzelfragen
- Aktuelles zum Honorararzt und zum Belegarzt
- Ambulantes Operieren durch das Krankenhaus
- Zusammenarbeit mit Vertragsärzten: erlaubte Kooperation oder unlauterer Wettbewerb?
Referent
Stephan Porten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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