Aktuelle Entwicklungen im Krankenhausrecht

Zielgruppe

Aufsichtsgremien, Krankenhausmanagement (Geschäftsführung, Kaufmännische Leitung, Controlling, Medizincontrolling, Patientenverwaltung, Personalabteilung), Ärztinnen und Ärzte, Verbände und sonstige Gesundheitsberufe

Thema

Die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Krankenhäusern steht im Mittelpunkt dieses Seminarangebotes und wird thematisch gegliedert dargestellt. In die jeweiligen Themengebiete wird mit Blick auf die bisherige Rechtslage eingeführt. Auswirkungen neuer Gesetzgebung und aktueller Gerichtsentscheidungen werden eingehend dargestellt.

Sowohl für das Krankenhausmanagement als auch für Geschäftspartner von Krankenhäusern ist die Kenntnis der Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen des Krankenhausrechts unverzichtbar.

Kurzüberblick

  • Grundlagen und wesentliche Rahmenbedingungen des Handelns von Krankenhäusern, Aufnahme in den Krankenhausplan und Versorgungsvertrag
  • Neues zur Vergütung von Krankenhausleistungen nach der Rechtsprechung des 1. und 3. Senats des BSG
  • Abrechnung der Wahlleistungen Arzt und Unterkunft bei PKV-Patienten; Forderungssicherung bei Patienten ohne Kostenträger
  • Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser (Notfallambulanz, Ermächtigungsambulanz, § 116b SGB V, ambulantes Operieren), aktuelle Rechtsfragen rund um das MVZ
  • Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Abrechenbarkeit gegenüber Krankenkassen, Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
  • Fragen rund um die Rechtsbeziehung zwischen Patient und Krankenhaus, Arzthaftungsrecht
  • Krankenhausarbeitsrecht, Neues aus dem Chefarztvertragsrecht und Tarifrecht

Referent

Stephan Porten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Teilnahmebedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, Wegbeschreibung und die Rechnung. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei späteren Absagen wird die gesamte Gebühr fällig. Eine Absage aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung des Referenten) ist möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche ergeben sich nicht.

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