Abrechnung von Krankenhausleistungen und MDK-Prüfverfahren

Rechtsfragen der §§ 275 f. und 112 SGB V

Zielgruppe

Mitarbeiter der Abteilungen Medizincontrolling, Patientenmanagement und Finanzen

Thema

MDK-Überprüfungen und darauf folgende Rechnungskorrekturen seitens der Krankenkassen nehmen trotz Einführung des § 275 Abs. 1 c SGB V zu. Dies führt nicht selten zu Liquiditätsproblemen bei Krankenhäusern.

Krankenkassen setzen offensichtlich darauf, dass Krankenhäuser sich im Dickicht der Rechtsprechung nicht mehr zu Recht finden und Rechtsstreitigkeiten aus Unsicherheit meiden.

Die Schulung vermittelt anhand der BSG- und LSG-Rechtsprechung einen praxisbezogenen Überblick über die Rechtslage.

Die Dokumentation der Krankenhausleistungen nimmt dabei einen wesentlichen Teil des Vortrages ein. Thematisiert wird insbesondere das Prüfverfahren gemäß §§ 275 f. SGB V. Darüber hinaus wird auch auf die Problemkreise „Aufwandspauschale“ und „Nachberechnung“ eingegangen.

Darüber hinaus werden Besonderheiten der § 112 SGB V-Verträge und der dazu vorliegenden SG- und LSG-Rechtsprechung im jeweiligen Bundesland eingehend dargestellt.

Das Seminar dient dazu, Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren objektiv einzuschätzen und sich ggf. im Vorfeld entsprechend vorzubereiten.

Kurzüberblick

  • MDK-und gerichtsfest dokumentieren und kodieren
  • Datenträgeraustausch gem. § 301 SGB V
  • MDK-Prüfverfahren gem. §§ 275, 276 SGB V
  • Rechtsfragen zu Aufwandspauschale und Rechnungskorrektur
  • Besonderheiten der Landesverträge gem. § 112 SGB V
  • Aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte zur Gesamtthematik

Referent

Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Teilnahmebedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, Wegbeschreibung und die Rechnung. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei späteren Absagen wird die gesamte Gebühr fällig. Eine Absage aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung des Referenten) ist möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche ergeben sich nicht.

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